Archiv
Dezember 2010
WEG kann tätige Mithilfe der Eigentümer beim Schneeräumen mehrheitlich beschließen
Zu bedenken ist bei solchen Beschlussentscheidungen zur tätigen Mithilfe auch das damit verbundene Haftungsrisiko, ggf. sogar der Gemeinschaft für etwaiges Fehlverhalten eines Eigentümers mit nachfolgenden Schadenseintritten. Wird im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung ein Fremddienst beauftragt (nach ordnungsgemäßer Auswahl und mit entsprechender Überwachung), ist dieser für jegliche Folgeschäden eigenständig verantwortlich und auch entsprechend versichert (so auch frühere BGH-Rechtssprechung). Empfehlenswert ist für solche, die Verkehrssicherungspflicht betreffenden Arbeiten aus meiner Sicht deshalb stets die Beauftragung einer professionellen Fremdfirma. Gleiches sollte für ordnungsgemäße Treppenhausreinigung gelten.
Schöne Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr 2011, wünscht Ihnen das Verwalter-Team.
November 2010
Zensus 2011
Volks- und Wohnraumzählung im Mai 2011
Am 9.5.2011 findet erstmalig im wiedervereinten Deutschland eine bundesweite Volks- und Wohnraumzählung statt.
Ein einheitliches Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen besteht nicht. Deshalb werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnraumzählung des Zensus 2011 alle Immobilieneigentümer verpflichtet, über Gebäude und Wohnungen Auskunft zu erteilen. Auskunftspflichtig für die Erhebungen sind die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Verwalter und Verwalterinnen sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen (§ 18 Abs. 2 ZensG).
Allerdings gilt nach § 18 Abs. 2 Satz 5 ZensG 2011, dass WEG-Verwaltungen, die keine Angaben nach § 6 Abs. 2 oder 3 ZensG 2011 machen können, verpflichtet sind, Angaben zu den Namen und Anschriften der Eigentümer zu erteilen. Daneben besteht eine Verpflichtung aller auskunftspflichtigen Personen, die nicht über die zur Erteilung der Auskunft nötigen Informationen verfügen, eine auskunftspflichtige Person nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZensG 2011 zu benennen.
Durch diese Erhebung entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand der nicht durch die bestehenden Verträge abgedeckt ist.
Oktober 2010
Anfechtungsfrist:
Nach Ablauf der Anfechtungsfrist ist eine Anfechtung des Abrechnungsgenehmigungsbeschlusses nicht mehr möglich. Die einmonatige Anfechtungsfrist ist eine materiellrechtliche Auschschlussfrist.
September 2010
Studie Heizungsablesung:
"Heizungsableser zocken die Kunden ab" - Verbraucherschützer fordern ein Einschreiten des Kartellamtes. Fundstelle: Morgenpost
Das sagt Minol dazu.
Kostentragung in Mehrhausanlagen:
In einer Mehrhausanlage kann die Eigentümergemeinschaft nicht ohne Weiteres beschließen, dass die in der Minderheit befindlichen Bewohner des Hinterhauses (Teil der Mehrhausanlage), dessen Dach teuer saniert werden muss, die Kosten allein tragen müssen. BGH, Urteil vom 18.06.2010, V ZR 164/09
August 2010
Was können Verwalter und Vermieter gegen Mietnomaden tun? Teil 2
Fälligkeit der ersten Miete vor Übergabe der Wohnung
Die Fälligkeit der ersten Mietzahlung kann bereits für einen Zeitpunkt vor Übergabe der Wohnung vereinbart werden. Wird diese Miete nicht gezahlt, braucht der Vermieter die Wohnung nicht zu übergeben.
Wärmezähler rechtzeitig nachrüsten
Vom 31.12.2013 an muss bei verbundenen Anlagen - also Heizungen, die auch das warme Wasser bereitstellen - der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Grundlage hierfür ist die Heizkostenverordnung § 9 Abs. 2 in der Fassung ab 1.1.2009.
Juli 2010
Mietrecht: Wer zahlt für zerbrochene Schlüssel?
Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schlüssel schuldhaft zerbrochen hat. Kann er das nicht, zahlt er die Kosten für den Austausch des Schlosses.
Was können Verwalter und Vermieter gegen Mietnomaden tun? Teil 1
Informationen über den Mieter einholen
Bereits vor Abschluss des Mietvertrags sollten Informationen über den zukünftigen Mieter eingeholt werden. In Betracht kommen Auskünfte aus der Schufa, oder mittels eines Fragebogens über persönliche Angaben des Mieters. Sehr sinnvoll sind auch Auskünfte durch den ehemaligen Vermieter.
Juni 2010
Rechtsgrundlage für ein Betreten von Mieträumlichkeiten ist § 809 BGB.
Typische Betretungsfälle
Der Vermieter darf die Räume betreten, wenn dies notwendig ist, damit er seiner Verpflichtung zur Erhaltung eines vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 535 BGB) nachkommen kann (z.B. Prüfung, Reparatur, Wartung der Mietsache) oder wenn das Betreten der Wohnung für die Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.
Mai 2010
Fortsetzung zum BGH Urteil vom 04.12.2009
Die Zuordnung und Verbuchung der "Zuführung der tatsächlich geleisteten Instandhaltungsrücklage" ist mittels Beschluß zu regeln. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn abweichend zur festgelegten monatlichen Vorauszahlung, lt. Einzelwirtschaftsplan geringere Zahlungen geleistet werden. Alternativ ist über eine Gesamtfälligkeit der Vorauszahlung als Jahresschuld zu beschließen.
Fortsetzung folgt.
April 2010
"Aller guten Beiräte sind 3"
Mit Urteil vom 5.2.2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verwaltungsbeirat nach § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG mit 3 Wohnungseigentümern zu besetzen ist. Eine anderweitige Besetzung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
"Zuführung zur Instandhaltungsrücklage"
In der Veröffentlichung vom 16.02.2010 hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 4.12.2009 darauf hingewiesen, dass entgegen der bisherigen Praxis, die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nicht mehr als Soll-Betrag zu buchen ist.
Insoweit ist also weder eine Soll-Zuführung zulässig und auch keine Ausgaben-Buchung bei den Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Fortsetzung folgt.
März 2010
| Januartemparaturen 2010: | Mittel für Baden-Württemberg -2,8 Grad Celsius (Normalwert -0,7 Grad Celsius). |
| Mit einer Erhöhung der Heizkosten im Januar 2010 von rund 10% ist im Bundesdurchschnitt zu rechnen. |
Die Versammlung der Wohnungseigentümer kann den einzelnen Wohnungseigentümer nicht durch Mehrheitsbeschluss dauerhaft Kosten der Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum auferlegen (z.B. Kostentragung bei Terrassentüren). Hierzu fehlt Ihr die Kompetenz. BGH mit Urteil vom 25. September 2009, AZ VZR 33/09
Februar 2010
Heizkostenverordnung 2009: § 12 Abs. 1 "Das Kürzungsrecht bei nicht auf verbrauchsabhängig ermittelten Abrechnungen wird auf 15% beschränkt. Dies gilt nicht im Verhältnis der einzelnen Teileigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer."
Januar 2010
Info zur Betriebskostenabrechnung: Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in der Betriebskostenabrechnung in einer Summe, unter einer Position abrechnen (BGH, Urteil vom 16.09.2009, AZ VIII ZR 346/08).
Heizkostenverordnung 2009: § 6 Abs. 1 Satz 2 "Das Ergebnis der Verbrauchserfassung soll dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden."
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