Um diese oft mit Streit befangene Frage zu klären, muss die jeweilige Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung genau betrachtet werden. Dort findet sich zunächst meist am Anfang unter der Bezeichnung Begriffsbestimmung eine mehr oder weniger umfangreiche Aufzählung der dem Gemeinschafts- bzw. dem Sondereigentum zugeordneten Gebäudeteile.
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